LKW/ Berufskraftfahrer
Kraftfahrzeug (ausgenommen AM, A1, A2, A, D1, D)
- mind. 3,5 t zul. Gesamtmasse
- max. 7,5 t zul. Gesamtmasse
- max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer; auch mit Anhänger
Vorbesitz
- Klasse B
Alter
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 2 Klassenspezifische Unterrichte Klasse C
Praxis
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
- Anhänger mind. 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Max. 12 t zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugführzeug der Klasse C1 mit Anhänger
- Anhänger mind. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Max. 12 t zulässige Gesamtmasse der Kombination
Vorbesitz
- Klasse B und Klasse C1
Alter
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
Theorie
- keine theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig
Praxis
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Bei Ausbildung von C1 und C1E in Kombination
- 4 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 2 Nachtfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Kraftfahrzeuge (ausgenommen AM, A1, A2, A, D1, D)
- mind. 3,5 t zul. Gesamtmasse
- max. 7,5 t zul. Gesamtmasse
- max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer; auch mit Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
Vorbesitz
- Klasse B
Alter
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BkrQG:
- Berufsausbildung nach staatlich anerkanntem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 10 Zusatzunterrichte Klasse C
- Bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1:
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse C
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- Anhänger mind. 750 kg zul. Gesamtmasse
Vorbesitz
- Klasse C
Alter
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BkrQG:
- Berufsausbildung nach staatlich anerkanntem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse CE
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klasse AM, A 1, A2, A)
- Beförderung von mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer
- Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- In Verbindung mit Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km)
Vorbesitz
- mind. Klasse B
Alter
- 24 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 23 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 20 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in
- Fachkraft im Fahrbetrieb, vergleichbarer Ausbildungsberuf
- Linienverkehr bis 50 km ohne Fahrgäste
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 18 Zusatzunterrichte Klasse D
- bei Vorbesitz Klasse C1
- 6 Grundunterrichte
- 12 Zusatzunterrichte Klasse D
- bei Vorbesitz Klasse C oder D1
- 6 Grundunterrichte
- 8 Zusatzunterrichte Klasse D
Praxis
- Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
- 45 Std. Grundausbildung
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Nachtfahrten
- Bei Vorbesitz Klasse B oder C 1 über 2 Jahre
- 33 Std. Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
- Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
- 14 Std. Grundausbildung
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Nachtfahrten
- Bei Vorbesitz C über 2 Jahre
- 7 Std. Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Bei Vorbesitz D1
- 20 Std. Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 5 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
Vorbesitz
- Klasse D
Alter
- 24 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 23 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 20 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in
- Fachkraft im Fahrbetrieb, vergleichbarer Ausbildungsberuf
- Linienverkehr bis 50 km ohne Fahrgäste
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
Theorie
- Keine Theoretische Ausbildung notwendig
Praxis
- 4 Std. Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachfahrt
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klasse AM, A 1, A2, A)
- Beförderung von max. als 16 Personen außer Fahrzeugführer
- Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Länge max. 8m
Vorbesitz
- mind. Klasse B
Alter
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb,vergleichbarer Ausbildungsberuf
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 10 Zusatzunterrichte Klasse D
- Bei Vorbesitz Klasse C1 oder C
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse D
Praxis
- Bei Vorbesitz B und C1 bis 2 Jahre
- 41 Std. Grundausbildung
- 19 Überlandfahrten
- 12 Autobahnfahrt
- 7 Nachfahrt
- Bei Vorbesitz B und C1 über 2 Jahre
- 16 Std. Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 4 Nachfahrten
- Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
- 8 Std. Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 4 Nachfahrten
- Bei Vorbesitz Klasse C über 2 Jahre
- 6 Std. Grundausbildung
- 4 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 2 Nachfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse
- Beförderung von max. als 16 Personen außer Fahrzeugführer
- Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Länge max. 8m
Vorbesitz
- Klasse D1
Alter
- 21 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- 18 Jahre (Geltungsdauer 5 Jahre)
- Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb,vergleichbarer Ausbildungsberuf
Theorie
- keine theoretische Anmeldung notwendig
Praxis
- 4 Std. Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugmaschinen
- nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- max. 40 km/h
- Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhänger
- max. 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrender Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- max. 25 km/h
Alter
- 16 Jahre
Theorie
- 12 Grundunterrichte
- 2 Zusatzunterrichte Klasse L/T/C
- Bei Erweiterung:
- 6 Grundunterrichte
- 2 Zusatzunterrichte Klasse L/T/C
Praxis
- keine praktische Ausbildung und Prüfung notwendig
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Zugmaschinen
- Mindestalter 16 Jahre max. 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre max. 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- 12 max. 40km/h die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (jeweils auch mit Anhänger)
Alter
- 16 Jahre
Theorie
- 12 Grundunterrichte
- 6 Zusatzunterrichte Klasse L/T
- Bei Erweiterung:
- 6 Grundunterrichte
- 6 Zusatzunterrichte Klasse L/T
Praxis
- Grundausbildung
- Keine Sonderfahrten
Überwachungsbehörde
- Bezirksregierung Arnsberg
Beschleunigte Grundqualifikation
Du hast die Führerscheinprüfung Klasse C1, C1E, C, CE bestanden und willst gewerblich Güter befördern? Dann brauchst du ein zusätzliche Prüfung vor der IHK.
- 140 Stunden Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, inkl. 10 Fahrstunden zu je 60 min.
- theoretischen Prüfung (90 min) bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Modul Übersicht
Unsere Module finden meist samstags statt in der Zeit von 09:00 Uhr – 16:30 Uhr .
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Sozialvorschriften
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer
- Modul 5: Ladungssicherung
Weiterbildung
Gewerbliche Kraftfahrer müssen alle 5 Jahre an Weiterbildungen (Modulen) teilnehmen.
Es sind fünf Weiterbildungen a 7 Stunden. Für jede Weiterbildung gibt es eine Bescheinigung. Diese Bescheinigungen müssen dann zur Führerscheinstelle gebracht werden. Dort wird dann in den neuen Führerschein die Kennziffer 95 eingetragen.
Nun darf der Fahrer wieder für 5 Jahre gewerblich tätig sein. In diesen 5 Jahren müssen die Weiterbildungen wiederholt werden. Die Weiterbildungen sind in drei Kenntnisbereiche unterteilt:
- Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln - Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften - Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die in den jeweiligen Modulen behandelten Kenntnisbereiche werden auf den Bescheinigungen vermerkt